Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.09.2018 - 1 U 50/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 407 Abs. 4 ; JVEG § 8a Abs. 5
Sachverständiger; Vorschuss - rechtsportal.de
ZPO § 407 Abs. 4 ; JVEG § 8a Abs. 5
Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen Überschreitung des eingezahlten Vorschusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständiger ohne öffentliche Bestellung muss kein JVEG-Profi sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständiger ohne öffentliche Bestellung muss kein JVEG-Profi sein! (IBR 2018, 711)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 09.03.2012 - 9 O 15/08
- OLG Schleswig, 27.09.2018 - 1 U 50/12
- OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15
Sachverständigenvergütung: Beschränkung der Vergütung auf die Höhe des …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2018 - 1 U 50/12
Zwar wird bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angenommen, dass diese die ihrer Tätigkeit zugrundeliegenden Normen und damit auch die Vorschriften des JVEG kennen müssen, und dass diese eine entsprechende Unkenntnis stets zu vertreten hätten (LG Heidelberg Beschl. v. 5.2.2015 - 3 T 4/15, BeckRS 2015, 03291, beck-online).
- OLG Stuttgart, 01.09.2020 - 8 WF 103/20
Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Überschreitung des …
Jedoch wird bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angenommen, dass diese die ihrer Tätigkeit zugrundeliegenden Normen und damit auch die Vorschriften des JVEG kennen müssen, und dass sie demzufolge eine entsprechende Unkenntnis stets zu vertreten haben (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2018 - 1 U 50/12 -, Rn. 4, juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - I-1 U 50/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer verkehrsbedingten Bremsung des Linienbusses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 05.12.2011 - 8 O 126/11
- OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - I-1 U 50/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10
Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im Linienbus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Denn unter diesen Voraussetzungen bestünde auch im Falle des eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (…Palandt/Sprau a.a.O. mit Hinweis auf BGH a.a.O.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245, Rdnr. 29 - zitiert nach juris;… Senat a.a.O.).Es wird im Gegenteil die Ansicht vertreten, es entspreche der Erfahrung des täglichen Lebens dass dann, wenn ein Fahrgast beim Abbremsen des Busses zu Sturz komme, dieser Gleichgewichtsverlust auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruhe, falls nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegen stünden (KG NZV 2012, 182; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245).
Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
- OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10
Ansprüche unter anlässlich einer Notbremsung gestürzten Fahrgästen einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Kann er keinen Sitzplatz einnehmen, so muss sich ein Fahrgast grundsätzlich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festhalten (Senat, Urteil vom 31. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393).Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
- KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11
Bus - Fahrgaststurz - Haftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Es wird im Gegenteil die Ansicht vertreten, es entspreche der Erfahrung des täglichen Lebens dass dann, wenn ein Fahrgast beim Abbremsen des Busses zu Sturz komme, dieser Gleichgewichtsverlust auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruhe, falls nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegen stünden (KG NZV 2012, 182; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245).Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
- OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01
Haftung bei Kfz-Unfall: Fahrgaststurz bei normal ruckendem Linienbus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
In Anbetracht der Sturzgefahr für Fahrgäste eines Busses ist der Fahrer verpflichtet, Fahrzeugbewegungen zu vermeiden, die nach der Verkehrssituation nicht veranlasst sind und mit welchen die Fahrgäste zu diesem Zeitpunkt oder im Ausmaß der Heftigkeit nicht rechnen müssen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf OLG Frankfurt, NZV 2002, 367). - KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09
Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171; KG MDR 2010, 1111). - OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09
Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201). - BGH, 11.05.1976 - VI ZR 170/74
Pflichten eines Kraftfahrers beim Einordnen und Abbiegen nach links neben …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Ob eine Anscheinsbeweiswirkung zu Lasten eines in einem öffentlichen Verkehrsmittel nach einer Notbremsung stürzenden Fahrgastes angenommen werden kann (verneinend: BGH VersR 1976, 932, 933;… Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 4, Rdnr. 34 jeweils für einen Fahrgaststurz in einer Straßenbahn) ist eine Rechtsfrage, die im vorliegenden Fall offen bleiben kann. - LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der Rechtsprechung des Senats seinem Verschulden ein so starkes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurück tritt (Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, veröffentlicht in NZV 2011, 393; so auch OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201). - KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Nach einer in der Judikatur vertretenen Auffassung soll sich aus der Tatsache, dass ein Fahrgast zu Fall gekommen ist, kein Anzeichens- oder Anscheinsbeweis für eine sorgfaltswidrige Fahrweise des Busfahrers ergeben (KG VRR 2011, 64; KG VM 1996, 45, Nr. 61). - OLG Düsseldorf, 26.06.1972 - 1 U 251/71
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12
Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, sich mit beiden Händen an den vorhandenen Haltevorrichtungen festzuhalten (Senat, Urteil vom 26. Juni 1972, Az.: 1 U 251/71, veröffentlicht in VersR 1972, 1171; KG MDR 2010, 1111).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14
Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den …
Allein aus der Tatsache, dass ein Fahrgast zu Fall gekommen ist, ergibt sich kein Anzeichen- oder Anscheinsbeweis für eine sorgfaltswidrige Fahrweise des Busfahrers (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az: I - 1 U 50/12 mit Hinweis auf KG a.a.O. sowie KG VM 1996, 45 , Nr. 61).Eine Schädigung des Fahrgastes beweist zunächst einmal eine Pflichtverletzung des Unternehmers (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12 mit Hinweis auf Palandt/Grüneberg, Kommentar zum BGB, 70. Aufl. -nunmehr 72. Aufl. - § 280, Rdnr. 35, dort mit Hinweis auf BGHZ 8, 242).
Denn unter diesen Voraussetzungen bestünde auch im Falle des eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (…Palandt/Sprau a.a.O. mit Hinweis auf BGH a.a.O.;… OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1245, Rdnr. 29 - zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12).
Eine grundsätzliche Verpflichtung für einen Fahrgast, einen Sitzplatz zu belegen, anstatt mit einem Stehplatz Vorlieb zu nehmen, gibt es weder nach den einschlägigen Beförderungsbedingungen, noch aus anderen Rechtsgründen (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12).
Nach der Rechtsprechung des Senats muss ein Fahrgast im öffentlichen Personennahverkehr im Großstadtbereich jederzeit damit rechnen, dass plötzlich Gefahrensituationen auftreten, die einen abrupten Einsatz der Bremsen erforderlich machen (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; so auch KG NZV 2010, 570, Senat…, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, Rdnr. 26 - zitiert nach juris; KG NZV 2010, 570).
Hat der Fahrgast seine Verpflichtung, sich einen festen Halt zu verschaffen, fahrlässig verletzt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Würdigung des Landgerichts seinem Verschulden ein so großes Gewicht beizumessen, dass demgegenüber die auf die einfache Betriebsgefahr gestützte Verantwortlichkeit des Straßenbahnunternehmers gänzlich zurücktritt (Senat, Urteil vom 27. November 2012, Az.: I-1 U 50/12; Senat, Urteil vom 30. November 2010, Az.: I-1 U 31/10, dort mit Hinweis auf OLG Bremen NJW-RR 2011, 1245; KG NZV 2012, 182; OLG Frankfurt NZV 2011, 199; LG Wiesbaden NZV 2011, 201).
Rechtsprechung
OLG Celle, 04.02.2013 - 1 U 50/12 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10
Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen …
Auszug aus OLG Celle, 04.02.2013 - 1 U 50/12
Der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen entfällt wegen seines dienstvertraglichen Charakters nur dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 11, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.). - OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07
Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch …
Auszug aus OLG Celle, 04.02.2013 - 1 U 50/12
Der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen entfällt wegen seines dienstvertraglichen Charakters nur dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 11, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.).
- OLG Celle, 15.02.2013 - 1 U 8/12 Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 4. Februar 2013, 1 U 50/12 unter 1.a)), dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für zahnprothetische Leistungen wegen seines dienstvertraglichen Charakters nicht bereits dann entfällt, wenn Mängel festgestellt werden, sondern erst dann, wenn die erbrachte Leistung nutzlos bzw. völlig wertlos und unbrauchbar ist (vgl. BGH VersR 2011, 883, 884; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 1056, 1057 m. w. N.).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 09.03.2012 - 9 O 15/08
- OLG Schleswig, 27.09.2018 - 1 U 50/12
- OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 27.10.2005 - 21 U 77/00
Fahrlässigkeit im Rahmen des § 635 BGB a.F. - Symptomtheorie
Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12
Einem Planungsingenieur obliegt wie einem Architekten die Pflicht, im Rahmen der Planung nur solche Werkstoffe oder Bauteile zu verwenden, von denen er sicher sein kann, dass sie den zu stellenden Anforderungen genügen (vgl. für Architekten OLG Hamm, IBR 2006, 1436; für den Ingenieur OLG Dresden, IBR 2012, 90). - BGH, 04.09.2019 - VII ZR 42/17
Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik: Abriss und Neubau erforderlich!
Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12
Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich hierbei nicht um einen fiktiven Schadensersatz, der nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs VII ZR 42/17 nicht ersatzfähig ist. - BGH, 09.07.1987 - VII ZR 208/86
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Herstellung einer neuartigen, noch nicht …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2019 - 1 U 50/12
Der Planer muss den Besteller dann vor Erteilung des Auftrages umfassend über alle Nachteile und Risiken, die mit dieser - weitgehend unerprobten - Neuheit verbunden sind, aufklären und ihn entsprechend beraten (BGH, BauR 1987, 681).